Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat eine Konsultation eingeleitet, um den Kenntnisstand und die Fachkompetenz von Fachleuten zu ermitteln, die Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte anbieten, und zwar im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte.
Die am 17. Februar veröffentlichte Konsultation zielt darauf ab, die Qualifikationen und Erfahrungen von Personen zu standardisieren, die Beratung oder Informationen zu digitalen Vermögenswerten bereitstellen.
Mindestkompetenzstandards
Der Richtlinienentwurf legt klare Kriterien hinsichtlich der beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Weiterbildung des Personals fest, das bei Anbietern von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) tätig ist.
Dem vorgeschlagenen Vorschlag zufolge müssen Personen, die Anlageberatung für Kryptoassets erteilen, strengere Kompetenzstandards erfüllen als Personen, die Informationsdienste anbieten.
Die ESMA hat erklärt, dass Berater einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung haben müssen, mindestens 160 Stunden Ausbildung absolviert haben und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung vorweisen müssen. Die Fachleute, die allgemeine Informationen zu Krypto-Assets bereitstellen, müssen über eine Berufsqualifikation von mindestens Stunden und sechs Monate Berufserfahrung unter Aufsicht verfügen.
Alle Fachleute müssen sich einer Eignungsprüfung unterziehen und fortlaufende Weiterbildungen absolvieren – mindestens 10 Stunden jährlich für Informationsanbieter und 20 Stunden für Berater – um sicherzustellen, dass ihr Wissen auf dem neuesten Stand bleibt.
Die Richtlinien betonen auch das Verständnis kryptospezifischer Risiken, einschließlich Marktvolatilität und Cybersicherheitsbedrohungen. Die Blockchain-Governance wird ebenfalls hervorgehoben, ebenso wie das Liquiditätsrisiko, das mit großen Vermögensinhabern verbunden ist.
Die ESMA empfiehlt Unternehmen außerdem, jährlich interne Audits durchzuführen, um festzustellen, ob die Mitarbeiter diese Standards einhalten.
Regulierungen
Die Konsultation erfolgt, während die MiCA-Bestimmungen für Krypto-Asset-Dienste in der gesamten EU in Kraft treten und die vollständige Umsetzung für 2025 erwartet wird. Die Verordnung zielt darauf ab, einen harmonisierten Rechtsrahmen für Anlegerschutz, Transparenz und Aufsichtskontrolle zu schaffen.
Die ESMA erklärte, dass es aufgrund des rasanten Wachstums der Kryptowährungsbranche notwendig sei, die Betriebsstandards zu erhöhen. Dadurch werde der Schutz der Anleger gewährleistet.
Die Regulierungsbehörde sagt:
„Die rasante Expansion der Kryptomärkte hat die Risiken erhöht, insbesondere für Privatanleger. Für den Anlegerschutz und die Marktintegrität ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass die Dienstleister ein gewisses Maß an Fachwissen aufrechterhalten.“
Obwohl sich die Richtlinien eng an MiFID II orientieren, enthalten sie kryptowährungsspezifische Überlegungen, um der einzigartigen Natur blockchainbasierter Vermögenswerte Rechnung zu tragen.
Marktteilnehmer wie CASPs und Investoren, Finanzinstitute und Branchenverbände werden ermutigt, Feedback zu vorgeschlagenen Standards zu geben.
Die ESMA nimmt Kommentare bis zum 22. April 2025 entgegen und wird im dritten Quartal die endgültigen Leitlinien veröffentlichen.
Beiträge in: Ausgewählte Kryptowährungen, Regulierung Der Autor
Assad Jafri
AJ ist seit mehr als einem Jahrzehnt Journalist und hat das letzte Jahrzehnt damit verbracht, sein Handwerk auf der ganzen Welt zu verfeinern. Er ist auf Finanzberichterstattung spezialisiert und konzentriert sich jetzt auf Kryptowährungen.
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